Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-01
Produktidentifikator
AM-Fix 97
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Werktrockenmörtel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
Mainz - Tel. +49 (0) 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GIMA GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@gima-spezial.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1) H318 Verursacht schwere Augenschäden. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2) H315 Verursacht Hautreizungen. Spezifische Zielorgan- Toxizität - einmalige H335 Kann die Atemwege reizen. Exposition, Kategorie 3 (STOT SE 3)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338+ BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser P315 spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302 + P352+ BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet.
Weitere Informationen
Das Gemisch ist chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt. Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zementes. Mörtel/Putz reagiert mit Wasser alkalisch. Deshalb Haut und Augen schützen. Bei Berührung gründlich mit Wasser spülen. Bei Augenkontakt unverzüglich Arzt aufsuchen! Risiko der Lungenbeeinträchtigung nach fortgesetztem Einatmen von Staubteilchen.
PBT
nicht anwendbar
vPvB
nicht anwendbar 3. Abschnitt: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen