Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-11-18
Produktidentifikator
Spezialbindemittel Bodenbehandlung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GHT GmbH & Co KG
E-Mail-Addresse
post@ght-baustoffe.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenkategorien
Einstufungsgrundlage Hautreizend 2 Prüfergebnisse Schwere Augenschädigung /-Reizung 1 Prüfergebnisse Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) 3 Literaturrecherche – einmalige Exposition
Gefahrenhinweise
H318: Verursacht schwere Augenschäden H315: Verursacht Hautreizungen H335: Kann die Atemwege reizen
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahr H318 Verursacht schwere Augenschäden H315 Verursacht Hautreizungen H335 Kann die Atemwege reizen P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305+P351+P338+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352+P333+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P261+P304+P340+P312 Einatmen von Staub vermeiden. BEI EINATMEN Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Ist das Produkt für jedermann erhältlich, zusätzlich: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501: Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Spezialbindemittel erfüllen nicht die Kriterien für PBT und vPvB gemäß Anhang XIII der REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.