Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7782-50-5
Name der Chemikalie
Chlorine
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-959-5
Name der Chemikalie
Chlorine
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-23
Produktidentifikator
Chlor
Stoffname
Chlor
CAS-Nr.
7782-50-5
REACH-Registrierungsnummer
01-2119486560-35
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungsbereiche [SU
NOTRUFNUMMERN:
Mainz - 24 h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH
E-Mail-Addresse
hamburg@ghc.de, msds@ghc.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H270, H280, H315, H319, H330, H335, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H270
May cause or intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H280 H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H280 H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Gefahrenkategorien
Ox. Gas 1 H270 Press. Gas (Liq.) H280 Acute Tox. 2 H330 Auf Basis von Prüfdaten. Skin Irrit. 2 H315 Eye Irrit. 2 H319 STOT SE 3 H335 Aquatic Acute 1 H400 Aquatic Chronic 1 H410
Enthält
Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren
Umweltgefahren
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Weitere Informationen
Listenstoff (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3). Bemerkung BAuA-Reg.-Nr.: N-13445, N-13447, N-13448 Bei Verwendung als Biozid-Produkt: Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen. Verwendung als Biozid-Produkt: Desinfektion von Badewasser und von Trinkwasser. Schutz von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS03 GHS06 GHS09
Signalwort
Gefahr
Verhütung
P244 Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. P260 Gas/Dampf nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Gesundheitsgefährliche Eigenschaften Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für den berufsmäßigen Verwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Gas/Dämpfe sind schwerer als Luft. Sie können sich in geschlossenen Räumen ansammeln, insbesondere am Fußboden oder in tiefergelegenen Bereichen. Kontakt mit der Flüssigphase kann Kaltverbrennungen / Erfrierungen verursachen. Behälter steht unter Druck. Gefahr der Hautresorption.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.