Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
121-33-5
Name der Chemikalie
4-Hydroxy-3-methoxybenz-aldehyde (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
104-55-2
Name der Chemikalie
Cinnamaldehyde/3-phenyl-propen-2-al
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-465-2
Name der Chemikalie
4-Hydroxy-3-methoxybenz-aldehyde (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-213-9
Name der Chemikalie
2-Propenal, 3-phenyl
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-23
Produktidentifikator
O - RAINBOW Longfill
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkeit für elektronische Zigaretten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
NOTRUFNUMMERN:
089/19240 (24h, 7 Tage die Woche
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GermanFLAVOURS GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Skin Sens. 1B: Hautsensibilisierung, Kategorie 1B, H317
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Achtung
Gefahrenhinweise
Skin Sens. 1B: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P264: Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser waschen P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen.
Enthält
Cinnamal
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Piperonal (CAS: 120-57-0)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist.