Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-193-3/54-11-5
Name der Chemikalie
Nicotine and its salts
Konzentration
<1%
EC/CAS
226-394-6/5392-40-5
Name der Chemikalie
Citral
Konzentration
<1%
EC/CAS
205-341-0/138-86-3
Name der Chemikalie
1-methyl-4-prop-1-en-2-yl-cyclohexene; dl-limonene (racemic); Dipentene (37)
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-06-17
Produktidentifikator
Eistee - German Flavours e-liquid 3mg/ml nikotin
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkeit für elektronische Zigaretten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GermanFLAVOURS GmbH
E-Mail-Addresse
SUPPORT@GermanFLAVOURS.DE
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Acute Tox. 4: Akute Toxizität bei Verschlucken, Kategorie 4, H302
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Achtung
Gefahrenhinweise
Acute Tox. 4: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen P330: Mund ausspülen P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält Citral, Dipenten. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nicotin (ISO) (CAS: 54-11-5)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist.