Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
6728-26-3
Name der Chemikalie
trans-2-hexenal
Konzentration
N/A
EC/CAS
229-778-1
Name der Chemikalie
trans-2-hexenal
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-21
Produktidentifikator
Berry Twister - Mara Longfill
1.3 Synonyme:
Nicht relevant
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkeit für elektronische Zigaretten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GermanFLAVOURS GmbH
E-Mail-Addresse
SUPPORT@GermanFLAVOURS.DE
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Skin Sens. 1A: Hautsensibilisierung, Kategorie 1A, H317
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Achtung
Gefahrenhinweise
Skin Sens. 1A: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen.
Enthält
4-Hydroxy-2,5dimethyl3(2H)-furanon, Furaneol
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Hexenal (Blätteraldehyd) (CAS: 6728-26-3)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist.