Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-05
Produktidentifikator
Lanthan-Neodymnitratlösung
CAS-Nr.
7697-37-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
German Trading Service GmbH
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 Akute Toxizität (inhalativ: Dampf), Kategorie 3 H331 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1A H314
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H331 - Giftig bei Einatmen.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Giftig bei Einatmen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06
Signalwort
Gefahr
Enthält
Salpetersäure
Sicherheitshinweise
P260 - Nebel, Dampf, Aerosol nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen. P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Komponente Salpetersäure (7697-37-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.