Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-29
Produktidentifikator
Primer K
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Primer/Haftvermittler
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
/ öffentliche Beratungsstelle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Georg Börner
E-Mail-Addresse
info@georgboerner.de, info@chemical-check.de, k.schnurbusch@chemical-check.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Flam. Liq. 2 H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336- Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261- Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310+P331-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Kohlenwasserstoffe, C6-C7, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan 2-Propanol Benzol, Mono-C10-13-alkylderivate, Destillationsrückstände
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Der Einsatz lösemittelhaltiger Bitumenprodukte ist in Räumen nicht verboten, aber nur unter folgenden Bedingungen möglich: 1. Massive technische Lüftung (Absauganlage/ gezielte Luftzufuhr) und messtechnische Ermittlung, ob Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. 2. Ist eine Absaugung nicht möglich, muss ein Atemschutzgerät getragen werden. Vor Weiterverarbeitung in Räumen muss sichergestellt sein, dass keine Lösemitteldämpfe mehr im Raum sind. Achtung: Explosions- und Brandgefahr !