Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-29
Produktidentifikator
Gebörtol V-Rapid
CAS-Nr.
92062-17-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Primer/Haftvermittler
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Georg Börner
E-Mail-Addresse
info@georgboerner.de, info@chemical-check.de, k.schnurbusch@chemical-check.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Flam. Liq. 2 H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261- Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P403+P233-An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH208-Enthält Talloel, Reaktionsprodukte mit N-(2-Aminoethyl)piperazin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kohlenwasserstoffe, C6-C7, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan Kohlenwasserstoffe, C9-C11, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten Kohlenwasserstoffe, C9-C10, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Der Einsatz lösemittelhaltiger Bitumenprodukte ist in Räumen nicht verboten, aber nur unter folgenden Bedingungen möglich: 1. Massive technische Lüftung (Absauganlage/ gezielte Luftzufuhr) und messtechnische Ermittlung, ob Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. 2. Ist eine Absaugung nicht möglich, muss ein Atemschutzgerät getragen werden. Vor Weiterverarbeitung in Räumenmuss sichergestellt sein, dass keine Lösemitteldämpfe mehr im Raum sind. Achtung: Explosions- und Brandgefahr !