Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
57-09-0
Name der Chemikalie
hexadecyltrimethylammonium bromide
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-311-3
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-22) trimethyl ammonium bromide and chloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-11-05
Produktidentifikator
CTAB (Hexadecyltrimethylammonium bromide)
Stoffname
CTAB (Hexadecyltrimethylammonium bromide)
1.3 Synonyme:
(1-hexadecyl)trimethylammonium bromide / 1-hexadecanaminium, N,N,N-trimethyl-, bromide / acetoquat CTAB / ammonium, hexadecyltrimethyl-, bromide / bromat / CEE DEE
CAS-Nr.
57-09-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid Detergenz gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
1-800-424-9300 (USA/Canada), +1-703-527-3887 (Intl
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Geno Technology, Inc.
E-Mail-Addresse
technical@GBiosciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H318, H335, H373, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 (M=100)
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H335 - Kann die Atemwege reizen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann die Atemwege reizen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch Hände, Unterarme und Gesicht gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P321 - Sonderbehandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anweisungen auf diesem Etikett). P330 - Mund ausspülen. P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.