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GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2025-11-21

Produktidentifikator

gelten, ebenso für die bei der

Stoffname

gelten, ebenso für die bei der

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

gem

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H319

Causes serious eye irritation

Abschnitt 2

Entsorgung

Falls nicht anders angegeben: Entsorgung als unbenutztes Produkt. Abfallschlüssel -Nr. Die folgenden Abfallschlüsselnum m ern sind nur als Em pfehlung gedacht: gebrauchtes Produkt 20 01 29 *, Reinigungsm itel, die

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

enthalten nicht gebrauchtes Produkt 20 01 29 *, Reinigungsm itel, die enthalten ungereinigte Verpackung 15 01 10 *, Verpackungen, die Rückstände enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Gem . Verpackungsgesetz restentlerte Verpackungen: Restentlerte, nicht kontam inierte Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter können den Erfassungssystem en für Verkaufsverpackungen zur Verwertung zugeführt werden. ABSCHNIT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN -Num er oder ID -Num er ADN Nicht als Gefahrgut eingestuft ADR Nicht als Gefahrgut eingestuft RID Nicht als Gefahrgut eingestuft IM DG Nicht als Gefahrgut eingestuft IATA Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.2 Ordnungsgem äße UN -Versandbezeichnung ADN Nicht als Gefahrgut eingestuft ADR Nicht als Gefahrgut eingestuft RID Nicht als Gefahrgut eingestuft IM DG Nicht als Gefahrgut eingestuft IATA Nicht als Gefahrgut eingestuft DATUM : 14.3 Transportgefahrenklassen ADN Nicht als Gefahrgut eingestuft ADR Nicht als Gefahrgut eingestuft RID Nicht als Gefahrgut eingestuft IM DG Nicht als Gefahrgut eingestuft IATA Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.4 Verpackungsgruppe ADN Nicht als Gefahrgut eingestuft ADR Nicht als Gefahrgut eingestuft RID Nicht als Gefahrgut eingestuft IM DG Nicht als G efahrgut eingestuft IATA (Fracht ) Nicht als Gefahrgut eingestuft IATA (Pasagier ) Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.5 Um weltgefahren Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.6 Besondere Vorsichtsm aß nahm en für den Verwender Nicht anwendbar 14.7 M assengutbeförderung auf dem Seweg gem äß IM O -Instrum enten Anm erkungen Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend. ABSCHNIT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder Gemisch REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestim m ter gefährlicher Stoffe, Gem ische und Erzeugnisse (Anhang XVI) Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berücksichtigt werden Num m er in der Liste 3 Num m er in der Liste 75 W enn Sie beabsichtigen, dieses Produkt als Tätowiertinte zu verwenden, wenden Sie sich bite an Ihren Verkäufer. Stoff(e) oder Gem isch(e) werden hier entsprechend ihrem Vorkom m en in der Verordnung aufgeführt, unabhängig von ihrer DATUM : Verwendung/ihrem Zweck oder den Bedingungen der Beschränkung. Bite beachten Sie die Bedingungen in der entsprechenden Verordnung, um festzustellen, ob ein Eintrag für das Inverkehrbringen relevant ist oder nicht. REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage Nicht anwendbar kom m enden besonders besorgniseregenden Stoffe (Artikel 59). Verordnung (EG) Nr. 2024/590 über Stoffe, die zum Nicht anwendbar Abau der Ozonschicht führen Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Nicht anwendbar Schadstoffe (Neufassung) Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europ äischen Nicht anwendbar Parlam ents und des Rates über die Aus - und Einfuhr gefährlicher Chem ikalien REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Nicht anwendbar (Anhang XIV) Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlam ents und Rates zur Beherrschung der TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkum ulierbar W eitere Inform ation Quellen der wichtigsten Interne technische Daten, Rohstoffdaten von den SDB, Daten, die zur Erstellung des Suchergebnisse des OECD eChem Portals und der Datenblats verwendet Europäischen Chem ikalienagentur, http:/echa.europa.eu/ wurden

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

schwerer Unfälle m it gefährlichen Stoffen. Nicht anwendbar W assergefährdungsklasse W GK 2 deutlich wassergefährdend Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2) TA Luft 5.2.7.1.3 Reproduktionstox ische Stoffe 2-(4 -tert -Butylbenzyl)propionaldehyd Flüchtige organische Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlam ents und Verbindungen Rates vom 24. Novem ber 2 010 über Em issionen aus Industrie und Tierhaltung (integrierte Verm eidung inderung der Um weltverschm utzung) Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) 1,92 % , 19 g/l Anm erkungen VOC(flüchtige organische Verbindung) -Gehalt abzüglich W asser Verordnung (EC) Nr. Konservierungsm itel 648/2004, in der jeweils BENZISOTHIAZOLINONE gü ltigen Form SODIUM PYRITHIONE Sonstige Verbindungen Duftstoffe unter 5 % Anionische Tenside Allergene LIM ONENE AM YL CINAM AL LINALOOL CITRONELOL HEXYL CINAM AL Sonstige Vorschriften DATUM : Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Gesetz zum Schutz von M ütern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (M uterschutzgesetz M uSchG) beachten. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbewertung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNIT 16

Weitere Informationen

Positionen, bei denen Veränderungen gegenüber der vorherigen Fassung vorgenom m en wurden, sind im Textkörper durch zwei vertikale Linien hervorgehoben. Voltext der H -Sätze H25 Flüssigkeit und Dam pf leicht entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H31 Giftig bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H30 Lebensgefahr bei Einatm en. H31 Giftig bei Einatm en. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H40 Sehr giftig für W asserorganism en. H410 Sehr giftig für W asserorganism en, m it langfristiger irkung. H41 Giftig für W asserorganism en, m it langfristiger irkung. H412 Schädlich für W asserorganism en, m it langfristiger irkung. EUH070 Giftig bei Berührung m it den Augen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Voltext anderer Abkürzungen Acute Tox. Akute Toxizität Aquatic Acute Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Aquatic Chronic Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Eye Dam . Schwere Augenschädigung Eye Irit. Augenreizung Flam . Liq. Entzündbare Flüssigkeiten Skin Irrit. Reizwirkung auf die Haut Skin Sens. Sensibilisierung durch Hautkontakt STOT RE Spezifische Zielorgan -Toxizität - wiederholte Exposition Eye Irit. Augenreizung Eye Dam . Schwere Augenschädigung Eye Irit. Augenreizung Skin Sens. Sensibilisierung durch Hautkontakt DE DFG M AK Deutschland. M AK - und BAT Anhang Ia DE TRGS 900 Deutschland. TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte DE DFG M AK / M AK M AK -W ert DATUM : DE TRGS 900 / AGW Arbeitsplatzgrenzwert ADN - Europäisches Übereinkom m en über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Übereinkom m en über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der S traße; AIIC - Australisches Verzeichnis von Industriechem ikalien; ASTM - Am erikanische Gesellschaft für W erkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/208; CM R - Karzinogener, m utagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Norm ung; DSL - Liste heim ischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chem ikalienbehörde; EC -Num ber - Num m er der Europäischen Gem einschaft; ECx - Konzentration verbunden m it x %

Antwort

ELx - Beladungsrate verbunden m it x % Em S - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chem ische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden m it x % W achstum sgeschwindigkeit; GHS - Global harm onisiertes System ; GL P - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs -Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chem ikalien als M assengut; IC50 - Halbm a xim ale Hem m stofkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt -Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chem ischen Substanzen; IM DG - Code Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter m it Seschiffen; IM O - Internati onale Seschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz - über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Norm ung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chem ikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % e iner Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (m itlere lethale Dosis); M ARPOL - Internationales Übereinkom m en zur Verhütung der M eresverschm utzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genant; NO(A)EC - Konzentratio n, bei der keine (schädliche) W irkung erkenbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) W irkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseländisches Chem ikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusam m en arbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chem ische Sicherheit und Verschm utzungsverhütung (OSCPP);

PBT

- Persistente, bioakkum ulierbare und toxische Substanzen; PICS - Verzeichnis der auf den Philipinen vorhandenen Chem ikalien und chem ischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur -W irkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/208; CM R - Karzinogener, m utagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Norm ung; DSL - Liste heim ischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chem ikalienbehörde; EC -Num ber - Num m er der Europäischen Gem einschaft; ECx - Konzentration verbunden m it x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden m it x % Reaktion; Em S - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chem ische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden m it x % W achstum sgeschwindigkeit; GHS - Global harm onisiertes System ; GL P - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs -Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chem ikalien als M assengut; IC50 - Halbm a xim ale Hem m stofkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt -Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chem ischen Substanzen; IM DG - Code Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter m it Seschiffen; IM O - Internati onale Seschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz - über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Norm ung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chem ikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % e iner Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (m itlere lethale Dosis); M ARPOL - Internationales Übereinkom m en zur Verhütung der M eresverschm utzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genant; NO(A)EC - Konzentratio n, bei der keine (schädliche) W irkung erkenbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) W irkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseländisches Chem ikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusam m en arbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chem ische Sicherheit und Verschm utzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkum ulierbare und toxische Substanzen; PICS - Verzeichnis der auf den Philipinen vorhandenen Chem ikalien und chem ischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur -W irkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliam ents und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehm igung und Restriktion von Chem ikalien; RID - Regelung zur internationalen Befö rderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstem peratur; SDS - Sicherheitsdatenblat; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chem ischen Substanzen; TECI - Thailand Lagerbestand Vorhandener Chem ikalien; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkum ulierbar W eitere Inform ation Quellen der wichtigsten : Interne technische Daten, Rohstoffdaten von den SDB, Daten, die zur Erstellung des Suchergebnisse des OECD eChem Portals und der Datenblats verwendet Europäischen Chem ikalienagentur, http:/echa.europa.eu/ wurden Einstufung des Gem isches : Einstufungsverfahren: Eye Irit. 2 H319 Rechenm ethode Die in diesem Sicherheitsdatenblat enthaltenenen Inform sind ationen nach bestem W issen und Gewissen erstellt worden und basieren auf dem W issensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Inform ationen dienen lediglich als Richtlinie für eine sichere Handhabung, Datum Verwendung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Entsorgung und Fr eisetzung und stellen keine Gewährleistung oder Qualitätsspezifikation dar. Die vorliegenden Inform ationen beziehen sich nur auf den oben in diesem SDB bezeichneten Stoff und gelten nicht bei Verwendung des im SDB angegebenen Stoffes in Kom bination m it and eren Stoffen oder in anderen Verfahren, sofern nicht anders im Text angegeben ist. Anwender des Stofes sollten die Inform ationen und Em pfehlungen im konkreten Einzelfall der vorgesehenen Handhabung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung, einschließlich ge gebenenfalls einer Beurteilung der Angem essenheit des im SDB bezeichneten Stoffes Endprodukt Anwenders, überprüfen. DE / DE

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