Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-23
Produktidentifikator
GEIGER SE-1-ANLAUGER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pulver zur gründlichen Untergrund-Vorbehandlung dungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, von denen abge- raten wird
NOTRUFNUMMERN:
030/19240 Beratung in Deutsch und Englisch
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GEIGER Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@geiger-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS Hautreizende/-ätzende Wirkung Kat. 2, H315 Verursacht Hautreizungen Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kat. 2, H319 Verursacht schwere Augenreizung Spez. Zielorgantoxizität, SE3, H335 Atemwegsreizung – Kann die Atemwege reizen. 2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Trinatriumphosphat
Gefahrenkategorien
Hautreizende/-ätzende Wirkung/2, /Kategorie: Schwere Augenschädigung/Augenreizung/2 Spez. Zielorgantoxizität/ SE3
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen H319 Verursacht schwere Augenreizung H335 Atemwegsreizung – Kann die Atemwege reizen
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen P302+352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife wa- schen. P305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behut- sam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit ent- fernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter der ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht anwendbar