Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-579-1/64-18-6
Name der Chemikalie
Formic acid
Konzentration
<10
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
<1
Allgemeine Information
Version
06
Überarbeitet am
2026-05-20
Produktidentifikator
GEIGER SALPETER-ENTFERNER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Saures Reinigungskonzentrat zur Entfernung von Salpeteraus- dungen des Stoffes oder Gemisches blühungen und Salzablagerungen und Verwendungen, von denen abge- raten wird
NOTRUFNUMMERN:
+49 30 30686 700, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GEIGER Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@geiger-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise
H315 Verursacht Hautreizungen P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzu- ziehen. P302-P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: mit viel Wasser und Seife wa- schen. P305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglich- keit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der ordnungsgemäßen Entsorgung zurführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Produkt enthält PBT / vPvB-Stoffe entsprechend REACH-VO Anhang XIII ≥ 0,1 %: keine Produkt enthält Substanzen der SVHC- Kandidatenliste entsprechend Artikel 59 REACH- VO ≥ 0,1 %: keine Produkt enthält endokrine Disruptoren der SVHC- Kandidatenliste entsprechend Artikel 59 REACH- VO ≥ 0,1 %: keine Das Produkt enthält Stoffe über 0,1 %, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100(3) der Kommission oder der Verord- nung (EU) 2018/605 der Kommission als Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften identifiziert wurden: keine
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kat. 1, H318 Verursacht schwere Augenschäden Hautreizung Kat. 2, H315 Verursacht Hautreizungen