Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
<2,5
Allgemeine Information
Version
07
Überarbeitet am
2026-05-20
Produktidentifikator
GEIGER ANTI-GRAFFITY-FINISH
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schutzanstrich für saugende Untergründe dungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, von denen abge- raten wird
NOTRUFNUMMERN:
+49 30 30686 700, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GEIGER Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@geiger-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
nicht anwendbar
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Gefahrenpiktogramme
kein
Signalwort
nicht anwendbar
Gefahrenhinweise
keine
2.3 Sonstige Gefahren
Produkt enthält PBT / vPvB-Stoffe entsprechend REACH-VO Anhang XIII ≥ 0,1 %: keine Produkt enthält Substanzen der SVHC- Kandidatenliste entsprechend Artikel 59 REACH- VO ≥ 0,1 %: keine Produkt enthält endokrine Disruptoren der SVHC- Kandidatenliste entsprechend Artikel 59 REACH- VO ≥ 0,1 %: keine Das Produkt enthält Stoffe über 0,1 %, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100(3) der Kommission oder der Verord- nung (EU) 2018/605 der Kommission als Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften identifiziert wurden: keine
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS Kein Gefahrstoff im Sinne der Verordnung.