Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
0<=x%<1
EC/CAS
215-609-9/1333-86-4
Name der Chemikalie
carbon black
Konzentration
0<=x%<1
EC/CAS
310-194-1/1332-58-7
Name der Chemikalie
kaolin
Konzentration
25<=x%<50
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
10<=x%<25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-19
Produktidentifikator
COLLE_REFRACTAIRE_552
NOTRUFNUMMERN:
01 45 42 59 59
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GEB
E-Mail-Addresse
geb@geb.fr
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2, H319). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.