Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
25-<50%
EC/CAS
238-455-4/14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
25-<50%
EC/CAS
215-171-9/1309-48-4
Name der Chemikalie
magnesium oxide
Konzentration
5-<10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-09-22
Produktidentifikator
Fujivest II Powder
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hilfsmittel für Dentaltechnik
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 40 400 2222
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
GC EUROPE N.V
E-Mail-Addresse
msds@gc.dental
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H372
Causes damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT RE 1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS08
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quarz Cristobalit Quarz Cristobalit
Gefahrenhinweise
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260 Staub nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Fortsetzung auf Seite 2) AT (Fortsetzung von Seite 1) P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
5,3 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter Toxizität.
Enthält
5,3 % Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung · Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar