Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-816-9/74-86-2
Name der Chemikalie
acetylene
Konzentration
100 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-10
Produktidentifikator
Acetylen
1.2 Chemische Bezeichnung:
Acetylen (gelöst)
CAS-Nr.
000074-86-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industriell und berufsmäßig. Umgang nur durch geschultes Personal gemäß der Arbeitsplatz-Gefährdungsbeurteilung des Verwenders
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Gase Partner GmbH
E-Mail-Addresse
info@gase-partner.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H220, H280
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H220
Extremely flammable gas
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenklasse und -kategorie nach Verordnung EG 1272/2008 (CLP)
Physikalische Gefahren
Entzündbare Gase - Kategorie 1 - Gefahr (H220) Unter Druck stehende Gase - gelöste Gase - Achtung (H280) Mit und ohne Luft explosionsfähig. (EUH006)
EU-Klassifizierung
67/548 oder EG F+; R12 1999/45. R5 R6
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung EG 1272/2008 (CLP).
Gefahrenpiktogramme
Fortsetzung) Code : GHS02 - GHS04
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H220 : Extrem entzündbares Gas. H280 : Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. • Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH006 : Mit und ohne Luft explosionsfähig.
Verhütung
P210 : Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. -
Antwort
P377 Brand von ausströmendem Gas Nicht löschen, bis Undichtig- keit gefahrlos beseitigt werden kann. P381 : Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. -
Lagerung
P403 : An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kennzeichnung nach EG 67/548 oder EG 1999/45.
R-Sätze
R5 : Beim Erwärmen explosionsfähig. R6 : Mit und ohne Luft explosionsfähig. R12 : Hochentzündlich.
S-Sätze
S2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S9 : Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S16 : Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S33 : Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine.