Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-15
Produktidentifikator
Handlesname: MURAL
1.2 Chemische Bezeichnung:
Benzoesäure-Derivate
CAS-Nr.
1918-00-9;
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Herstellername
Galenika-Fitofarmacija a.d
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Galenika-Fitofarmacija a.d
E-Mail-Addresse
office@fitofarmacija.rs
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft Klasse Kategorie
Gefahrenhinweise
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung H315 – Verursacht Hautreizungen H318 – Verursacht schwere Augenschäden H411 – Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP) GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Betaine, C12-C14-Alkyldimethyl
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttetes Produkt sammeln. P501 Inhalt/ Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/ internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Allgemeine zusätzliche Sicherheitshinweise: SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern. SPe 4 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für mMensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse zur PBT und vPvB
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar