Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
5-99
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2025-03-25
Produktidentifikator
BWT CS-1003 MBT
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasser - und Prozessadditive Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für gewerbliche Verwendungen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
für Fragen zum SDB
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
für Fragen zum SDB
E-Mail-Addresse
info@bwt-aqua.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Gesundheitsrisiken
Veerursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Umweltgefahren
Keine(s) bekannt
Gefahrenpiktogramme
Ka GHSO05
Signalwort
Gefahr
Enthält
Phosphorsäure ... %; 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure
Gefahrenhinweise
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 - Nebel, Dampf, Aerosol nicht einatmen. P280 - Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEIKONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang Xilll. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang Xlll. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe > 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang Xlll Das Gemisch enthält Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von 2 0,1 % Komponente Benzotriazol (95-14-7) Der Stoff ist aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Met. Corr. 1 H290 Skin Corr. 1 H314 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Physikalische und chemische Gefahren : Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gesundheitsgefahren : Veerursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Umweltgefahren : Keine(s) bekannt