Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-09-07
Produktidentifikator
SILKOLENE FOAM FILTER CLEANER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird, identifiziert
NOTRUFNUMMERN:
+49 621 3701-1333 / +49 621 3701-0 (Mo-Do 8-17, Fr 8-16
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Fuchs Schmierstoffe GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit-FS@fuchs.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet. Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung.
Gesundheitsrisiken
Augenreizung Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Verschlucken: Bei Verschlucken kann das Material durch Aspiration in die Lungen gelangen und eine chemische Pneumonie hervorrufen. Entsprechend behandeln.
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Umweltgefahren
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenübersicht
Physikalische Gefahren
Kann bei Gebrauch entzündliche Dampf-Luft-Gemische bilden.
Enthält
Basisöl, niedrigviskos
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H319: Verursacht schwere Augenreizung. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen.
Entsorgung
P501: Inhalt/Behälter gemäß entsprechenden Gesetzen und Vorschriften sowie Produkteigenschaften zum Zeitpunkt der Entsorgung einer geeigneten Behandlung und Entsorgungseinrichtung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Beachtung der beim Umgang mit Mineralölprodukten und Chemieprodukten üblichen Vorsichtsmaßnahmen sowie der Hinweise zur Handhabung (Pkt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung (Pkt 8) sind keine besonderen Gefahren bekannt. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.