Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-159-6
Name der Chemikalie
Copper (nano) [INCI] (11), Colloidal Copper (nano) [INCI] (11)
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-881-4
Name der Chemikalie
Butylated Hydroxytoluene
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-06-07
Produktidentifikator
RENOLIT L 20
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmierfett
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird, identifiziert
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Fuchs Schmierstoffe GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit-FS@fuchs.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung.
Gesundheitsrisiken
Augenreizung Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenübersicht
Physikalische Gefahren
Es liegen keine Daten vor.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung
P501: Inhalt/Behälter gemäß entsprechenden Gesetzen und Vorschriften sowie Produkteigenschaften zum Zeitpunkt der Entsorgung einer geeigneten Behandlung und Entsorgungseinrichtung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Beachtung der beim Umgang mit Mineralölprodukten und Chemieprodukten üblichen Vorsichtsmaßnahmen sowie der Hinweise zur Handhabung (Pkt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung (Pkt 8) sind keine besonderen Gefahren bekannt. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.