Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-12
Produktidentifikator
RENOLIN FST 101
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Additiv
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird, identifi- ziert
NOTRUFNUMMERN:
+49 621 3701-1333 / +49 621 3701-0 (Mo-Do 8-17, Fr 8-16
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Fuchs Schmierstoffe GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit-FS@fuchs.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als gefährlich eingestuft und gekenn- zeichnet. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung.
Gesundheitsrisiken
Augenreizung Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Gefahrenübersicht
Physikalische Gefahren
Es liegen keine Daten vor.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P280: Schutzhandschu- he/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einho- len/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501: Inhalt/Behälter gemäß entsprechenden Gesetzen und Vorschrif- ten sowie Produkteigenschaften zum Zeitpunkt der Entsorgung einer geeigneten Behandlung und Entsorgungseinrichtung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Beachtung der beim Umgang mit Mineralölprodukten und Chemiepro- dukten üblichen Vorsichtsmaßnahmen sowie der Hinweise zur Handha- bung (Pkt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung (Pkt 8) sind keine besonderen Gefahren bekannt. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.