Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-156-6
Name der Chemikalie
Distillates (petroleum), hydrotreated light naphthenic
Konzentration
50,00 - <100,00%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-08-01
Produktidentifikator
STABYLAN G 1000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmierstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird, identifiziert
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6301 3206-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FUCHS LUBRITECH GmbH
E-Mail-Addresse
flt.reach@fuchs.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet. Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung.
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Umweltgefahren
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenübersicht
Physikalische Gefahren
Es liegen keine Daten vor.
Gesundheitsrisiken
Verschlucken: Bei Verschlucken kann das Material durch Aspiration in die Lungen gelangen und eine chemische Pneumonie hervorrufen. Entsprechend behandeln.
Enthält
Basisöl naphthenisch Basisöl, niedrig viskos
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301+P310 Bei Verschlucken Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Bei Beachtung der beim Umgang mit Chemieprodukten üblichen Vorsichtsmaßnahmen sowie der Hinweise zur Handhabung (Pkt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung (Pkt 8) sind keine besonderen Gefahren bekannt.