Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-10-19
Produktidentifikator
GLEITMO 300
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmierstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird, identifiziert
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6301 3206-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FUCHS LUBRITECH GmbH
E-Mail-Addresse
reach@fuchs-lubritech.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung.
Physikalische Gefahren
Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann bei Gebrauch entzündliche Dampf-Luft-Gemische bilden.
Gesundheitsrisiken
Spezifische Zielorgan-Toxizität - Kategorie 3 H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit bei Einmaliger Exposition verursachen. Einatmen: Wirkt narkotisierend.
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Umweltgefahren
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenübersicht
Enthält
Kohlenwasserstoff, niedrigviskos Isopropanol
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/-Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt//anrufen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen.
Entsorgung
P501: Inhalt/Behälter gemäß entsprechenden Gesetzen und Vorschriften sowie Produkteigenschaften zum Zeitpunkt der Entsorgung einer geeigneten Behandlung und Entsorgungseinrichtung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Beachtung der beim Umgang mit Mineralölprodukten und Chemieprodukten üblichen Vorsichtsmaßnahmen sowie der Hinweise zur Handhabung (Pkt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung (Pkt 8) sind keine besonderen Gefahren bekannt. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.