Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
3,00%-<5
Allgemeine Information
Version
4.6
Überarbeitet am
2025-11-01
Produktidentifikator
RENOLIT CX-EP 0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmierfett
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird, identifiziert
NOTRUFNUMMERN:
+49 621 3701-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FUCHS LUBRICANTS GERMANY GmbH
E-Mail-Addresse
CS.Services-FLG@fuchs.com, produktsicherheit-FLG@fuchs.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Es liegen keine Daten vor
Enthält
Kalkhydrat
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Verhütung
P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichts- schutz tragen.
Antwort
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 2.3 Angaben über sonstige Bei Beachtung der beim Umgang mit Mineralölprodukten und Chemiepro- dukten üblichen Vorsichtsmaßnahmen sowie der Hinweise zur Handha- bung (Pkt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung (Pkt 8) sind keine besonderen Gefahren bekannt. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Endokrinschädliche Eigen- schaften Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommis- sion oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufwei- sen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentratio- nen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als gefährlich eingestuft und gekenn- zeichnet. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung. Gesundheitsgefahren Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Gefahrenübersicht Physikalische Gefahren: Es liegen keine Daten vor.