Allgemeine Information
Überarbeitet am
2010-10-28
Produktidentifikator
RENOLIT CXI 2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
¦
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
¦
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FUCHS EUROPE SCHMIERSTOFFE GMBH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit@fuchs-europe.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG ¦
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: ¦ ¦ Das Produkt ist nach EG-Richtlinien (1999/45/EG) und GefStoffV incl. RL ¦ ¦ 1272/2008/EG (1.CLP-ATP) nicht kennzeichnungspflichtig. ¦ ¦ Die beim Umgang mit Mineralölprodukten bzw. Chemikalien üblichen ¦ ¦ Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. ¦
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender ¦ ¦ erhältlich. ¦
PBT
Handelsname: RENOLIT CXI 2 25K PLA ¦ +----------------------------------------------------------------------------¦ ¦ ¦ Nicht anwendbar. ¦
vPvB
Nicht anwendbar. ¦ +----------------------------------------------------------------------------¦