Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
EC/CAS
64742-82-1
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
N/A
EC/CAS
5392-40-5
Name der Chemikalie
Citral
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-09
Produktidentifikator
FSG-Kunststoff Cleaner, Typ DNr
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
NOTRUFNUMMERN:
24h Giftnotrufzentrale Berlin +49 (0) 30 30 68 67 00 /
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FSG Schäfer GmbH
E-Mail-Addresse
verkauf@fsg-schaefer.de, sdb@fsg-schaefer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]] Gefahrenklassen und Gefahren-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
kategorien verfahren
Aspirationsgefahr
Asp. Tox. 1) H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. entzündbare Flüssigkeiten H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (Flam. Liq. 2) Gewässergefährdend H411: Giftig für Wasserorganismen, mit (Aquatic Chronic 2) langfristiger Wirkung. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmaliger Exposition (STOT SE 3) verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08 GHS09 Flamme Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr Umwelt
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende Gefahrenmerkmale: -
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische: 58,1 % Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter Toxizität (dermal). 2,4 % Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter Toxizität (inhalativ).
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar