Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-15
Produktidentifikator
GreenRange HN Bio
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schädlingsbekämpfungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
INTERNATIONAL: +49 - (0) 6132 - 84463, GBK GmbH (24h - 7d/w - 365d/a
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FROWEIN GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sds@gbk-ingelheim.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Aspirationsgefahr
Asp. 1 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1
Gefahrenhinweise
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Destillate (Erdöl) Alkane, C11-C15-Iso Chrysanthemum cinerariaefolium, Extrakt (Pyrethrine)
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vPvB - Substanzen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.