Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-20
Produktidentifikator
Acrylglas-Kratzer-Entferner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Poliermittel Entfernt Kratzer auf Acrylglas
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Fritz Berger GmbH
E-Mail-Addresse
info@fritz-berger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (METHYLISOTHIAZOLINONE) 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BENZISOTHIAZOLINONE)
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P501 Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen! Größere Produktreste zur Problemstoffsammelstelle bringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *