Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-589-7/122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
5 - < 10
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2023-07-20
Produktidentifikator
Condopal BFA
REACH-Registrierungsnummer
Nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FRIEDRICH SCHARR KG
E-Mail-Addresse
schmierstoffe@scharr.de, produktsicherheit@scharr.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. - ergänzende Gefahrenmerkmale EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Phenoxyethanol
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16.