Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-592-6/143-22-6
Name der Chemikalie
2-(2-(2-butoxyethoxy)ethoxy)ethanol
Konzentration
<90%
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
01- 2119475104-
Allgemeine Information
Version
5.0
Überarbeitet am
2024-02-09
Produktidentifikator
Butyltriglykol
CAS-Nr.
143-22-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475107-38-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FRIEDRICH SCHARR KG
E-Mail-Addresse
info@scharr.de, produktsicherheit@scharr.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse und - Gefahrenhin- kategorie weis schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16.