Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-06-15
Produktidentifikator
HYGOCLEAN-Händedesinfektion
CAS-Nr.
67-63-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Alkoholisches Hände- und Hautdesinfektionsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Desinfektion von Schleimhäuten und offenen Wunden
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin (Germany): 030 30686 790
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Franz Mensch GmbH
E-Mail-Addresse
bjoern.friedrichs@rheosol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Das Produkt unterliegt dem Arzneimittelgesetz; eine Kennzeichnung gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung erfolgt auf freiwilliger Basis. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Wassergefährdungsklasse nicht wassergefährdend Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB .