Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
230-391-5/123-31-9
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
0,001-<0
EC/CAS
204-617-8
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
0,001-<0
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-02
Produktidentifikator
Universalkleber
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe, Dichtstoffe
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Ford-Werke GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132-84463 (GBK GmbH – 24/7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ford-Werke GmbH
E-Mail-Addresse
sdseu@ford.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Gesundheitsrisiken
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie H315 Verursacht Hautreizungen. 2 Schwere H319 Verursacht schwere Augenreizung. Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität H335 Kann die Atemwege reizen. (einmalige Exposition), Kategorie 3, Atemwegsreizung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Signalwort
Achtung
Enthält
Ethyl-2-cyanacrylat
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P261 Einatmen von Dampf vermeiden. P280 Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 3.