Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
50-<60 50≤C<100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-09
Produktidentifikator
Scheibenklar - Winter Premium
CAS-Nr.
64-17-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
Hersteller / Lieferant
Distributor
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132-84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ford-Werke GmbH
E-Mail-Addresse
sdseu@ford.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gesundheitsrisiken
Schwere H319 Verursacht schwere Augenreizung. Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P280 Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe tragen
Antwort
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.