Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-11-26
Produktidentifikator
Flächendichtmittel - Anaerob LP
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe, Dichtstoffe
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
Hersteller / Lieferant
Distributor
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132-84463 (GBK GmbH – 24/7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ford-Werke GmbH
E-Mail-Addresse
sdseu@ford.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
Gesundheitsrisiken
Schwere H319 Verursacht schwere Augenreizung. Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität H335 Kann die Atemwege reizen. (einmalige Exposition), Kategorie 3, Atemwegsreizung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Signalwort
Achtung
Enthält
α,α-Dimethylbenzylhydroperoxid; 2-Phenylacetohydrazid; 1,1 '- (Methylen-di-p- phenylen) bismaleimid
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P261 Einatmen von Dampf, Nebel vermeiden. P280 Schutzhandschuhe, Augenschutz tragen.
Antwort
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Dieses Produkt beeinhaltet eine Substanz, die in Pulverform als Akute Toxizität
Klassifizierungen
Kategorie 3, inhalativ, eingestuft ist. Versuchsdaten belegen, dass dieser Bestandteil in dieser Zubereitung (Gemisch) nicht biologisch aktiv ist - entsprechend CLPVerordung Art. 12 b. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 3.