Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
80-100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-10
Produktidentifikator
Cleaner T-P
CAS-Nr.
67-63-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
Hersteller / Lieferant
Distributor
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132-84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ford-Werke GmbH
E-Mail-Addresse
sdseu@ford.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Physikalische Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gesundheitsrisiken
Schwere H319 Verursacht schwere Augenreizung. Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit (einmalige Exposition), Kategorie 3, verursachen. betäubende Wirkungen
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Signalwort
Gefahr
Enthält
2-Propanol
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Rauch, Gas, Nebel, Dampf vermeiden. P280 Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 3.