Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
250-418-4/110-97-4
Name der Chemikalie
1,1'-iminodipropan-2-ol
Konzentration
1-<10
EC/CAS
203-820-9/111-46-6
Name der Chemikalie
diethyleneglycol
Konzentration
1-<10 3-<10 20≤C<30 2-
EC/CAS
203-872-2
Name der Chemikalie
Diethylene glycol (DEG); 2,2′-oxydiethanol for traces level, see Annex III
Konzentration
1-<10 3-<10 20≤C<30 2-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-19
Produktidentifikator
Bremsflüssigkeit Dot 4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bremsflüssigkeiten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
Hersteller / Lieferant
Distributor
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132-84463 (GBK GmbH – 24/7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ford-Werke GmbH
E-Mail-Addresse
sdseu@ford.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H361d
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H361d
Suspected of damaging the unborn child
Abschnitt 2
Gesundheitsrisiken
Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Achtung
Enthält
Tris[2-[2-(2-methoxyethoxy)ethoxy]ethyl] orthoborat
Gefahrenhinweise
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Augenschutz, Schutzkleidung, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe tragen
Antwort
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt und Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.