Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
>=10-<20
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-07-20
Produktidentifikator
HARMONY M
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid Empfohlene Verwendung wie auf dem Etikett empfohlen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
1 703 / 741-5970, +32 14 58 45 45, +32 70 245 245, +352 8002 5500, +1 651 / 632-6793
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FMC Chemical srl
E-Mail-Addresse
SDS-Info@fmc.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Für spezielle Sätze (SP) und Sicherheitsintervalle siehe Etikett.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Langfristig (chronisch) H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 1 langfristiger Wirkung.