Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
>=1-<5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-08
Produktidentifikator
ARTUS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
NOTRUFNUMMERN:
Vergiftungsfälle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cheminova Deutschland GmbH & Co KG
E-Mail-Addresse
datenblatt@fmc.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Sensibilisierung durch H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Hautkontakt, Kategorie 1B Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Akute aquatische Toxizität, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Chronische aquatische H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Toxizität, Kategorie 1
2.2. Kennzeichnungselemente
Achtung H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Besondere Kennzeichnung EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die bestimmter Stoffe und Gebrauchsanleitung einhalten., Gemische P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt in einer zugelassenen Verbrennungsanlage gemäß der lokalen, regionalen und nationalen Gesetzgebung entsorgen. P501 Behälter in einer Abfallbeseitigungsanlage gemäß der lokalen, regionalen und nationalen Gesetzgebung entsorgen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT). Diese Mischung enthält keine Substanzen, die hochpersistent und hochbioakkumulierbar sind (vPvB).