Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,05%
Allgemeine Information
Version
Abschnitte mit überarbeiteten oder neuen Informationen sind mit dem Symbol gekennzeichnet
Überarbeitet am
2021-02-03
Produktidentifikator
Florasulam 50 g/l SC
Hersteller / Lieferant
FMC Agricultural Solutions A/S
NOTRUFNUMMERN:
Vergiftungsfälle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FMC Agricultural Solutions A/S
E-Mail-Addresse
SDS.Ronland@fmc.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahren für Gewässer, akut: Kategorie 1 (H4100) chronisch: Kategorie 1 (H410) WHO-Klassifizierung .................. Klasse U (akute Gefährdung bei normalem Gebrauch unwahrscheinlich)
Gesundheitsrisiken
Ernste gesundheitliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Vergiftungen sind unwahrscheinlich, sofern nicht größere Mengen verschluckt werden.
Umweltgefahren
Das Produkt ist sehr giftig für Wasserorganismen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäß ergänzter EU-Verordnung
Produkt definition
Florasulam 50 g/l SC Gefahrensymbol (GHS09) ............
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 ............................................. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Weitere Informationen
EUH208 ........................................
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 ........................................ Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P273 .............................................. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 .............................................. Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 .............................................. Inhalte und Behälter als gefährlichen Abfall entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keiner der Inhaltsstoffe in diesem Produkt erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.