Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
89-78-1
Name der Chemikalie
Menthol; dl-menthol; l-menthol; d-menthol (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
54-11-5
Name der Chemikalie
Nicotine and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
201-939-0
Name der Chemikalie
Menthol; dl-menthol; l-menthol; d-menthol (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-193-3
Name der Chemikalie
Nicotine and its salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-28
Produktidentifikator
Sub Legend - Legends 3 mg/ml nicotine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkeit für elektronische Zigaretten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Flavourtec Sp. z o.o
E-Mail-Addresse
info@flavourtec.net
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Acute Tox. 4: Akute Toxizität bei Verschlucken, Kategorie 4, H302
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Achtung
Gefahrenhinweise
Acute Tox. 4: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen P330: Mund ausspülen. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nicotin (ISO) (CAS: 54-11-5)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist.