Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-28
Produktidentifikator
Becs Legend - Legends 0 mg/ml nicotine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkeit für elektronische Zigaretten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Flavourtec Sp. z o.o
E-Mail-Addresse
info@flavourtec.net
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Eye Irrit. 2: Augenreizung, Kategorie 2, H319 Skin Sens. 1: Hautsensibilisierung, Kategorie 1, H317
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Achtung
Gefahrenhinweise
Eye Irrit. 2: H319 - Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser waschen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen.
Enthält
4-hydroxy-2,5-dimethylfuran-2(3h)-on
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-hydroxy-3-méthylcyclopent-2-énone (CAS: 80-71-7)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist.