Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
8008-56-8
Name der Chemikalie
Citrus limon oil (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
284-515-8
Name der Chemikalie
Citrus limon oil (40)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-25
Produktidentifikator
Sweet Lemon Pie Longfill
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Konzentriertes aromatisches Rohmaterial. Nur für den Gebrauch in der Herstellung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede andere als die empfohlene Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 211 94196308
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Flavour Warehouse LTD
E-Mail-Addresse
tpd@vampirevape.co.uk
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aquatic Chronic 3: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (CLP-Verordnung) Skin Sens. 1A: Kann allergische Hautreaktionen verursachen
2.2. Kennzeichnungselemente
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser waschen. P321: Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501: Inhalt/Behälter gemäß den nationalen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
Weitere Informationen
Für den Volltext der Gefahren-/Sicherheitshinweise siehe Abschnitt 16.