Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
2,5-10%
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
≤2,5%
EC/CAS
215-279-6
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
25-50%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-02-11
Produktidentifikator
FIXIT 125 Gips-Ausgleichsputz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Putzmörtel
NOTRUFNUMMERN:
Toxikologisches Informationszentrum: 145 oder +41/(0)44 - 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FIXIT AG
E-Mail-Addresse
info@fixit.ch
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Anteil alveolengängiger, kristalliner Siliziumoxide beträgt unter 1%. Das Produkt ist damit nicht Kennzeichnungsspflichtig. Das Tragen eines Atemschutzes ist jedoch trotzdem zu empfehlen. (Fortsetzung von Seite 1)
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar