Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-327-6/94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
0,5 - 1
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2022-11-03
Produktidentifikator
RSB
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung,Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Technisches Datenblatt beachten
Herstellername
Inverkehrbringer
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)6132-84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
fischerwerke GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info-sdb@fischer.de, info@fischer.de
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
-
Gefahrenhinweise
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält Dibenzoylperoxid; Benzoylperoxid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII K o m p o n e n t e Dibenzoylperoxid; Benzoylperoxid (94-36-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Wortlaut der Gefahrenklassen, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP)