Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-449-8/2768-02-7
Name der Chemikalie
Trimethoxyvinylsilane
Konzentration
1 - 5
EC/CAS
29118-24-9
Name der Chemikalie
(E)-1,3,3,3-Tetrafluoro-1-propene
Konzentration
<5
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2022-11-14
Produktidentifikator
DICHTKLEBER - 200ML
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Inverkehrbringer
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)6132-84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
fischerwerke GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info-sdb@fischer.de, info@fischer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H229
Pressurized container: may burst if heated
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Enthält
Trimethoxyvinylsilan; Trimethoxy(vinyl)silan
Gefahrenhinweise
H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Funken, Hitze, heißen Oberflächen, offenen Flammen fernhalten. Nicht rauchen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält Trimethoxyvinylsilan; Trimethoxy(vinyl)silan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Wortlaut der Gefahrenklassen, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Signalwort (CLP)