Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-27
Produktidentifikator
BADKLEBER Komponente B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Keine bei bestimmungsgemäßer Verarbeitung. Technisches Merkblatt schränkungen beachten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
fischerwerke GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info-sdb@fischer.de, technik@fischer.at
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung Das Produkt ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verord- (EG) Nr. 1272/2008 nung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verord- Das Produkt braucht nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] nung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] nicht gekennzeichnet zu werden.
Gefahrenhinweise
Verbleiben die vermischten Komponenten im Beutel, können hohe Temperaturen auftreten.