Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
<= 10
EC/CAS
231-131-3/7440-22-4
Name der Chemikalie
Silver
Konzentration
<=10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-27
Produktidentifikator
750 WL1 Ni
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Drähte, Bleche, Rohre
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstal
E-Mail-Addresse
info.ipds@umicore.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H351, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- tegorie 1 chen. Karzinogenität, Kategorie 2 H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wieder- H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wie- holte Exposition, Kategorie 1 derholter Exposition.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht ein- atmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nickel
Weitere Informationen
Folgender Prozentsatz des Gemischs besteht aus einem Bestandteil/ aus Bestandteilen mit un- bekannten Risiken für Gewässer: 100 %
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.