Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-02
Produktidentifikator
METHYL ACETATE
CAS-Nr.
79-20-9
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Hilfsmittel für die Dentaltechnik Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Klebstoff
Hersteller / Lieferant
FINO GmbH
Herstellername
FINO GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FINO GmbH
E-Mail-Addresse
info@fino.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenhinweise
F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R-Sätze
Leichtentzündlich. Reizt die Augen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Methylacetat n-Butylacetat Ethanol (vgl. Ethylalkohol)
Gefahrenpiktogramme
GHS02-GHS07
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Inhalt/Behälter Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Keine weiteren Angaben notwendig.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.