Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
15-<20%
EC/CAS
201-069-1/7664-93-9
Name der Chemikalie
sulphuric acid
Konzentration
1-<5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-09
Produktidentifikator
Finalit Nr. 8 Rostlöser
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Privathaushalte (= allgemeine Öffentlichkeit). Gewerblich Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Finalit Komplett-Steinpflege GmbH
E-Mail-Addresse
office.wels@finalit.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure Zitronensäure Monohydrat Schwefelsäure ... %
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung wurde aufgrund des extremen pH-Wertes (pH <2 ) vorbeugend als ätzend eingestuft. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.